Vielen Dank für Ihr Interesse an den Maßnahmen unseres Hinweisgeber:innenschutzsystems!

 

Neben unserem Verhaltenskodex ist unser Hinweisgeber:innenschutzsystem ein wesentlicher Bestandteil von PET to PET Recycling Österreich GmbH. Beide beruhen auf unserem Verständnis von rechtmäßigen Geschäftspraktiken im Rahmen eines fairen und transparenten Wettbewerbs.

Jeder Hinweis auf mögliches Fehlverhalten bzw. Nichteinhaltung des Verhaltenskodex ermöglicht es uns, Missstände/Mängel zu beenden und unsere ethnischen Richtlinien langfristig zu stärken. Sollten Sie einen Verstoß gegen unseren Verhaltenskodex erlebt oder davon Kenntnis erlangt haben, können Sie Ihren Hinweis unkompliziert und sicher per Mail an hinweis@pet2pet.at melden.

 

Sobald ein Hinweis eingegangen ist, wird er von unserem Compliance Team vorschriftsmäßig und umfassend untersucht. Es handelt sich dabei um eine unparteiliche und unvoreingenommene Vorgehensweise. Die inhaltliche Erledigung der Hinweise erfolgt weisungsfrei. Ihre Daten werden dabei sicher und vertraulich behandelt sowie im Rahmen der geltenden Bestimmungen dokumentiert und aufbewahrt. Der Empfang Ihrer Meldung wird bestätigt und Sie werden fristgerecht informiert, wie Ihre Meldung untersucht und welche Folgemaßnahmen gegebenenfalls ergriffen werden. 

 

Bitte beachten Sie, dass die gründliche Bearbeitung von Hinweisen sowie Anliegen Zeit und Ressourcen erfordert, um sicherzustellen, dass eine fundierte und gerechte Entscheidung getroffen wird.

 

Was kann gemeldet werden?

Das Hinweisgeber:innenschutzsystem dient dazu, Verstöße gegen unseren Verhaltenskodex oder sonstiges Fehlverhalten wie beispielsweise Korruption, Diskriminierung. Verstöße gegen Wettbewerbs- und Kartellrecht oder Umweltgefährdung zu melden. Wir bedanken uns für Ihren Hinweis!

 

Wer kann sich melden?

Jede:r Mitarbeiter:in, die innerhalb ihres beruflichen Umfelds von Fehlverhalten Kenntnis erlangt, kann sich im Rahmen des Hinweisgeber:innenschutzsystems melden. Hinweisgebende dürfen aufgrund ihrer Meldung nicht benachteiligt werden. Darüber hinaus werden auch jene Personen geschützt, die Hinweisgebende unterstützen. Dazu zählen neben Arbeitskolleg:innen auch Familienangehörige und Bekannte. 

 

Wie lange werden meine Daten gespeichert?

Personenbezogene Daten bzw. Hinweise werden ab dem Zeitpunkt der letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung mindestens fünf Jahre aufbewahrt, sofern keine anderweitige Aufbewahrungspflicht vorliegt. Protokolldaten über jegliche Verarbeitungstätigkeiten sind ab ihrer letztmaligen Verarbeitung oder Übermittlung weitere drei Jahre ab Ende der zuvor genannten Aufbewahrungspflicht aufzubewahren.